Reisebedingungen und Vorschriften für die Jagd in Ungarn
Wichtige Hinweise für die Jagdgäste aus EU-Landen
Benötigte Dokumente:
- Reisepass oder Personalausweis
- EU Feuerwaffenpass
- Gültige Jagdkarte im Heimatland
Hinweise zur Jagdausübung:
1. Im Interesse der erfolgreichen Jagd ist der Jagdgast verpflichtet, den Anweisungen des Jagdführers zu folgen. Der Jagdgast darf nur das vom Jagdführer bestimmte und zum Abschuss freigegebene Wild erlegen. Falls geschützte Tierarten geschossen werden, muss der Jagdgast dafür ihren Naturschutzwert bezahlen.
2. Die Trophäe des erlegten Wildes steht dem Jagdgast zu, das Wildbret und die Decke können gegen Bezahlung gekauft werden.
3. Falls ein angeschossener Trophäenträger später verendet aufgefunden wird, wird der für das Anschweißen verrechnete Betrag vom Abschusspreis der Trophäe bei der Endabrechnung abgezogen.
4. Der Jagdgast ist verpflichtet, eine 15 %-ige Abweichung von dem vertraglichen Trophäengewicht zu akzeptieren . Im Falle einer größeren Abweichung werden eine Vereinbarung zwischen dem Jagdgast, dem Revier und der Jagdvermittler vorgenommen.
5. Die Zahlungsverpflichtungen des Jagdgastes erstrecken sich auf alle abgegebenen Schüsse sowie im Revier in Anspruch genommenen Dienstleistungen, welche in die Abschussliste verpflichtend eingetragen und mit der Unterschrift des Jagdgastes sowie des Jagdveranstalters anerkannt werden.
6. Laut den ungarischen Jagdgesetzen darf jeder Jagdgast nur mit eigener Waffe die Jagd ausüben.
7. Für jeden ausländischen Jagdgast muss eine Haftpflichtversicherung vor Jagdbeginn abgeschlossen werden und jeder ausländische Jagdgast muss über eine gültige ungarische Jagdlizenz verfügen.
8. Für alle anderen im Vertrag und in der Beilage nicht geregelten Punkte sind die ungarischen Rechtsvorschriften maßgebend.
Waffentransport:
Waffe und Munition müssen getrennt befördert werden. In bewohnten Ortschaften, auf öffentlichen Plätzen (Hotel, Restaurant, usw.) und in Fahrzeugen dürfen Waffen nur entladen im Futteral getragen bzw. transportiert werden.
Beim Flug: Die Waffe in einem flugtauglichen Gewehrkoffer, die Munition, original verpackt -max. 5 kg- separat in einem aufzugebenen Gepäckstück. Verschiedene Fluglinien verlangen, dass das Schloss aus der Waffe genommen und separat von der Waffe, aber nicht im Handgepäck transportiert wird. Empfehlenswert ist es, das Zielfernrohr von der Waffe zu nehmen und es im Gewehrkoffer geschützt und eingewickelt zu transportieren. Achtung! Bestimmte Fluglinien befördern keine Waffe! Bitte vor der Buchung vom gewünschten Flug jedenfalls nachfragen!
Der ausländische Jäger darf seine Waffen und Munition nicht an andere Personen übergeben.
In Ungarn besteht die Pflicht der Trophäenbewertung. Innerhalb von 30 Tagen nach der Erlegung des Trophäenträger muss diese der Trophäenbewertungstelle vorgelegt werden. Unter diese Pflicht fallen Geweihe von Rothirsch, Damhirsch, und Rehbock, des Weiteren die Schnecken des Muffelwidder sowie die Keilerwaffen mit einer Gewehrlänge von über 16 cm.
In Ungarn gilt als Bemessungsgrundlage für die Abschussgebühr beim Rot- und Damhirsch das Geweihgewicht mit ganzem Schädel einschließlich Oberkiefer ohne Abzüge, beim Rehbock abzüglich 90 Gramm, gewogen 24 Stunden nach dem Abkochen. Die Abschussgebühr beim Muffelwidder wird anhand der mittleren Schlauchlänge beider Schnecken bzw. bei Keilern anhand der durchschnittlichen Länge beider Gewehre, an den Außenseiten gemessen, ermittelt.